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Ungarn

 

Kaufabwicklung in Ungarn

Endlich ist es so weit. Ungarn tritt im Mai 2004 der EU bei. In den letzten 8 Jahren ist eine Menge passiert. Seit 1996 dürfen ausländische Staatsbürger mit den gleichen Rechten wie ungarische Staatsbürger, Immobilien und Grundstücke in Ungarn erwerben. Ausgenommen davon sind solche, die sich im Außengebiet der Ortschaften befinden z.B. landwirtschaftliche Nutzflächen und Naturschutzgebiete. Falls ein Kunde in einem landwirtschaftlichen Gebiet oder in einem Naturschutzgebiet Objekte kaufen möchte, gibt es auch Möglichkeiten, die aber aufwendig sind und im Einzelnen geprüft werden müssen.

Immobilien im Ausland, vor allem in Ungarn, als Feriendomizil oder Alterssitz, erfreuen sich seit Jahren steigender Beliebtheit. Immer mehr Ausländer kaufen sich ein Haus, Wohnung/en oder sonstige Immobilien in Ungarn. In anderen Ländern gelten andere Sitten und andere Gesetze, dies trifft auch auf den Immobilienkauf zu. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen bereits im Vorfeld spezielle Informationen zu Vertragsformen in unserer Rolle als Makler vermitteln. Dies ist nicht immer leicht, da es sich hier um eine Ferienimmobilie oder einen Dauerwohnsitz im Ausland handelt. Weiterhin gibt es meist noch das Problem mit der Sprache.

Unsere Partnerbüros in Ungarn sind in diesem Bereich tätig und kennen natürlich die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen. Der Wert eines Hauses, eines Grundstückes oder einer Wohnung ist, wie bei uns, von vielen Faktoren abhängig. Ein sehr wichtiger und nicht zu unterschätzender Faktor ist die Lage. Nur ein ortsansässiger Immobilienfachmann, der die Verhältnisse auch genau kennt, kann Sie hierbei bestens beraten und Ihnen helfen, Sie vor Schaden zu bewahren.

Hier in Deutschland bzw. in München, befindet sich der Sitz unseres Immobilienbüros - VALY Immobilien. Wir stehen Ihnen ab dem ersten Schritt zur Verwirklichung Ihres Traumes mit Rat und Tat zur Seite und liefern Ihnen viele wichtige Informationen. In Ungarn arbeiten wir mit mehreren ausgewählten seriösen Immobilienbüros zusammen, welche Sie vor Ort betreuen, erstklassige Objekte für Sie bereit halten und Ihnen bei der Kaufabwicklung beratend zur Seite stehen.

Selbstverständlich sind wir während und auch nach dem Immobilienkauf für Sie da, was auch sehr wichtig ist. Unser Immobilienbüro wird sich auch bei der Betreuung Ihres Anwesens als verlässlicher Partner erweisen.

 

Ablauf

  • Die Firma VALY Immobilien bietet Ihnen die Möglichkeit, ausgewählte Wohnungen, Wohnhäuser, Ferienhäuser, Grundstücke, Büroräume und Gewerbeflächen etc. zu mieten oder zu erwerben. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei Ihrem Wunsch eines möglichen Wiederverkaufes oder der Vermietung Ihrer Immobilie mit Rat und Tat zur Seite.

  • Wir helfen Ihnen, die Immobilien zu finden, die Ihren Ansprüchen am besten gerecht werden. Aus diesem Grund benötigen wir bestimmte Wunschkriterien, die Sie uns bitte auf der Kontaktseite mitteilen. Umso mehr Informationen wir haben, wie Ihre Vorstellungen und Wünsche aussehen, umso erfolgreicher und schneller werden wir Ihre Wunschimmobilie finden.  

  • Nach Auswahl von ein oder mehreren interessanten Objekten aus unseren Angeboten, wird nach Absprache mit uns, eine Besichtigung der ausgewählten Objekte in Ungarn durchgeführt. Wir nehmen den Kontakte mit den Inhabern der ausgewählten Immobilie auf, und organisieren eine Besichtigung vor Ort.

  • Die Betreuung und Unterkunft vor Ort, wird oder kann durch die Firma VALY Immobilien organisiert werden.

  • Im Rahmen seiner notariellen, anwaltlichen Tätigkeit, bereitet der Rechtsanwalt für den Käufer die nötigen Verträge vor (Kaufvorvertrag, Kaufvertrag, Schenkungsvertrag usw.) und führt die Abwicklung und Eintragung des Immobilienerwerbs im Grundbuchamt für den Käufer durch.

  • Bei Kaufabsicht eines ausgewählten Objekts, wird der notarielle Kaufvertrag in der Muttersprache des Käufers sowie des Verkäufers erstellt, dies geschieht durch ein örtliches Anwaltsbüro. Die Kanzleien arbeiten mit deutschsprachigen Dolmetschern zusammen, welche auch die Verträge übersetzen. Dazu ist noch eine beglaubigte Kopie Ihres Reisedokumentes notwendig.

  • Die zur Registrierung des Eigentums im Grundbuchamt erforderlichen Zustimmungen, zur Zeit noch, werden bei der örtlichen Verwaltungsbehörde eingeholt. Dieser Prozess, einschließlich aller organisatorischen Behördengänge ab Auswahl der Immobilie bis zur Registrierung im Grundbuchamt, wird von einem Anwaltsbüro übernommen. Der Anwalt fertigt bei der Grundstückteilung und Grundstückzusammenlegung die Urkunden an und führt den Prozess bis zum Grundbucheintrag durch.

  • Es wird ein Währungskonto für den Käufer in Ungarn eingerichtet, damit die Kaufsumme überwiesen werden kann (Eröffnung eines Devisen- und Forintkontos).

  • Die Unterzeichnung des Kaufvertrages erfolgt in der Anwaltskanzlei. Die Bezahlung der Kaufsumme erfolgt darauf. Auf Wunsch übernimmt die Auszahlung der Summe der Rechtsanwalt, wozu er eine von Ihnen unterzeichnete Bevollmächtigung benötigt.  

  • Der Rechtsanwalt fertigt auch deutsche und ungarische Gründungsverträge für Gesellschaften, die in Ungarn ein Unternehmen gründen möchten, an.

  • Der Rechtsanwalt übernimmt die Verantwortung dafür, dass der Käufer die Immobilie nach Erteilung der Bewilligung zum vereinbarten Zeitpunkt in Besitz nehmen kann und das Eigentumsrecht ohne rechtliche oder materielle Beschränkung lastenfrei erwirbt. Die Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer der Immobilie, erfolgt gemäß der im Kaufvertrag festgelegten Besitzübergabe, nach Erteilung der Genehmigung durch die Verwaltungsbehörde und der Bestätigung der Lastenfreiheit. Dadurch ist Ihnen eine sichere Eigentumsübertragung garantiert.

  • Nach ca. 4 bis 6 Wochen, ab Unterzeichnung des Kaufvertrages, bekommen Sie den Eigentumsnachweis, Grundbuchauszug mit allen dazugehörigen Dokumenten, zugesandt. In Ungarn eingetragenes Eigentumsrecht wird wie bei uns behandelt. Dadurch ist also der Verkauf, die Schenkung   oder Vererbung jederzeit möglich.

Nach diesen Schritten sind Sie nun Eigentümer einer Immobilie im wunderschönen, interessanten und gastfreundlichen Ungarn.

  • Auch weiterhin sind wir Ihnen gerne bei der Vermittlung von Handwerkern zur Renovierung, Umbau, Erweiterung Ihres neuen Anwesens oder dem Bau eines neuen Hauses behilflich.

  • Wir bieten Ihnen auch nach dem Immobilienerwerb verschiedene Serviceleistungen an, wie die Verwaltung Ihres Anwesens, Vermittlung von Versicherungen, u.v.m.

  • Bei einem evtl. Wiederverkauf der Immobilie, evtl. um ein neues Objekt zu erwerben, sind wir gerne behilflich.

Wichtig:

Leider hat sich in Ungarn ein gewisser Wildwuchs breit gemacht und viele Berufsgruppen wie z.B. Architekten, Reisebüros, Restaurants und Kellner, makeln wild drauf los. Oft entpuppen sich Schnäppchen im Nachhinein als teurer Spaß.

Wir arbeiten nur mit ausgewählten seriösen ungarischen Immobilienbüros zusammen. Insgesamt handelt es sich aber beim ungarischen Immobilienrecht um übersichtliche Vorschriften. Durch das Grundbuchsystem, welches dem deutschen ähnlich ist, wird ein hohes Maß an Sicherheit für den Erwerber gewährleistet.

Für weitere Fragen und Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Welche möglichen weiteren Kosten kommen bei einem Immobilienkauf auf Sie zu?

 

Anwaltskosten:

  • Anwaltskosten ca. 1- 1,5% vom Kaufpreis

 

Grunderwerbsteuer:

Nach dem der Eigentumserwerb im Grundbuch eingetragen wurde, wird dem Käufer eine Steuer in Form einer Gebühr auferlegt. Sie ist innerhalb 6 Monaten ab Kaufdatum zu begleichen. Der Käufer muss die Kosten der Grunderwerbssteuer tragen. Diese wird vom Gebührenamt vorgeschrieben:

  • 2 % für Wohnobjekte bis 4.000.000,-Ft

  • 6 % für Wohnobjekte über 4.000.000,-Ft (bis 4.000.000Ft. nur 2%, der Betrag darüber mit 6%-nur auf die Differenz)  

  • 10 % für Sonstiges (Wochenendhaus, Ferienhaus, Geschäftshäuser, Grundstücks etc.)

  • 0 % für Wohnungsbau auf bestimmten Grundstücken, bei einer Bebauung innerhalb von 4 Jahren.

 

Grundstückssteuer:      

Die Grundstückssteuer die jährlich anfällt, wird von der Gemeinde vorgeschrieben und ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und hängt von der Größe und der Lage des Grundstückes ab. Es ist empfehlenswert, diese Kosten über eine ungarische Bank vom Forintkonto abbuchen lassen.

 

Versicherung:               

Die in Ungarn arbeitenden Versicherungsanstalten schließen die Versicherungsverträge nach der im Ausland üblichen Art und den Bedingungen ab. Insofern können Sie Ihre Immobilien gegen sämtliche Schäden absichern. Wir empfehlen unseren Kunden, zum Begleichen der laufenden Kosten, ein Girokonto in Forint zu eröffnen, wo sie mit einer Bankvollmacht alle Ausgaben überweisen lassen können!

 

Die angegebenen Preise und Gebühren sind freibleibend und ohne Gewähr, diese können auch ortsgebunden unterschiedlich sein.

Es besteht auch die Möglichkeit, Ihnen bei der Anmeldung von Telefon, Müllabfuhr, Strom, Wasser, Gas etc. behilflich zu sein.

Für weitere Dienstleistungen die Sie evtl. benötigen, vermitteln wir Ihnen gerne eine zuverlässige Fachfirma oder einen Facharbeiter, der Ihnen behilflich zur Seite steht:

z.B. Gärtner, Hausmeister, Schneeräumdienst, Post, Versicherungen, Erhaltung und Überwachung der Immobilie, Umschreiben der Messuhren ( Strom, Wasser usw.), Steueranmeldung bei dem örtlichen Bürgermeisteramt usw.

Wo wir behilflich sein können, werden wir Ihnen gerne jederzeit zur Seite stehen.

Teilen Sie uns einfach Ihre Bedürfnisse mit, wir werden versuchen, sie zu erfüllen.

Wir hoffen, dass wir Ihr Interesse an ungarischen Immobilien geweckt haben!

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Alle Informationen und Angaben auf unseren Internetseiten/ Homepage sind freibleibend und ohne Gewähr, diese können sich jederzeit ändern.

 

 
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